Offene Wissenschaft an der Uni Potsdam

Interviews mit 5 Forschenden verschiedener Disziplinen im Unimagazin Portal

Was sie von offener Wissenschaft halte? „Viel!“ Wenn es um Open Science geht, greift Caroline Fischer auch schon mal zum Ausrufezeichen: „Sonst ist die Qualität von Forschung nicht überprüfbar.“ Die junge Verwaltungswissenschaftlerin promoviert am Lehrstuhl für Public und Nonprofit Management der Universität Potsdam und engagiert sich dafür, Forschung transparenter zu machen. So war sie ein Jahr Fellow im Programm „Freies Wissen“ und hat eine Veranstaltung für Promovierende initiiert, um darüber ins Gespräch zu kommen. Vor allem aber will sie mit gutem Beispiel vorangehen: „Ich versuche viel offen zu publizieren, teilweise als Zweitveröffentlichung über den Univerlag oder als Pre-print. Ich werde den Datensatz, mit dem ich im Rahmen meiner Dissertation arbeite, veröffentlichen und plane für den zweiten Teil der Arbeit eine Präregistrierung beim Open Science Framework.“ Mit ihrer Begeisterung ist die Nachwuchsforscherin an der Uni Potsdam nicht allein.

vollständiger Beitrag im Portal-Magazin der Uni Potsdam

Pre-print: digitale Vorabdrucke schaffen Feedback und offenen Zugang

‚Digitale Vorabdrucke‘ sind eine Möglichkeit Artikel auf grünem Wege offen zu publizieren. Sogenannte pre-prints erscheinen digital vor Veröffentlichung eines Beitrags. Vorteil ist, dass so lange Publikationszeiten überbrückt werden können. Auch kann vor Einreichung zur Publikation Feedback eingeholt werden.

Man kann Artikel vorveröffentlichen, ohne dass diese bereits für eine Publikation angenommen wurden. So wird es möglich ein innovatives Thema für sich zu besetzen oder auch vor der Einreichung zu einem Journal Feedback zu erhalten. Problematisch kann durchaus werden, dass viele Verlage nur solche Werke veröffentlichen, die vorher noch nicht publiziert worden sind. Das heißt zwischen pre-print und Einreichung sollte sich ein Artikel weiterentwickeln oder beispielsweise eine Übersetzung erfolgen. Ich kenne bisher aber keine Fälle, in denen Artikel aufgrund eines pre-prints abgelehnt wurden.

 

Schönes Beispiel für Feedback und Verbesserung eines Artikels durch pre-print

Ist ein pre-print geplant, wenn ein Beitrag schon für eine Veröffentlichung angenommen wurde, muss zunächst geprüft werden, ob dies im Verlagsvertrag explizit ausgeschlossen. Meiner Erfahrung nach sind pre-prints von Buchkapiteln meist nicht möglich, von Journalartikeln in der Regel aber schon. Wichtig ist dann jedoch, dass die Version des Artikels als pre-print abgelegt wird, die noch nicht für das Journal gesetzt wurde, sondern eine selbst erzeugte Datei. Uneinigkeit besteht darüber, ob nur die Ursprungsversion eines Artikels oder auch die Version nach Abschluss des Reviewverfahrens und einer entsprechenden Überarbeitung vorab veröffentlicht werden darf. Meiner Ansicht nach macht es aber keinen Sinn, mehrere Überarbeitungsstände eines Artikels zu veröffentlichen, dies sorgt für die Leser wahrscheinlich nur für Verwirrung. Ich würde daher daher stets versuchen, die Version des Artikels als pre-print abzulegen, die so (textlich, aber ohne Layout) veröffentlicht werden soll.

Wo veröffentlichen?

Beide Formen von pre-prints können in Archiven wie Zenodo, SocArxiv oder Github abgelegt werden. Hier  findet sich eine hilfreiche Entscheidungsvorlage, welches Archiv für welche Zwecke geeignet ist. Ich habe mich für meine pre-prints für SocArxive entscheiden, weil es in den Sozialwissenschaften wohl das meist verbreitete ist und, etwa im Gegensatz zu Researchgate, auf non-profit-Basis arbeitet. Ich kann meinen Account dort zudem mit OSF (open science framework) verbinden und dort beispielsweise eine Präregistrierung oder offene Datensätze zu einem Projekt ergänzen.

Werden pre-prints in solchen Archiven abgelegt, erhält der Beitrag eine DOI. Wird der Beitrag später veröffentlicht kann auch die „Print-DOI“ hinzugefügt werden. Als problematisch könnte sich hier durchaus herausstellen, dass am Ende zwei DOIs für den gleichen Beitrag existieren und dies beispielsweise Schwierigkeiten bei der Zählung der Zitationen erzeugen kann. Dies sollte in Zukunft geklärt werden.

Für mich liegen die Vorteile von pre-prints dennoch auf der Hand. Für bereits angenommen Beiträge stellen diese eine für die Autoren kostenfreie Weise der Open Access-Schaffung dar und sorgen dabei noch für eine schnelle Publikation. Wer Angst vor Themenklau hat, kann auch Beiträge öffentlich machen, die noch nicht für eine Publikation eingereicht wurden. Ich habe beispielsweise einen Konferenzartikel als pre-print publiziert, der eine Skalenentwicklung skizziert, die noch nicht abgeschlossen ist. Ich erhoffe mir davon einerseits Feedback im laufenden Forschungsprozess, auch außerhalb von Konferenzdiskussionen. Andererseits würde ich mich, wenn parallel schon andere Wissenschaftler mit meinen entwickelten Items arbeiten und damit zur Validierung der Skala beitragen. Und zuletzt möchte ich auch vermeiden, dass mir jemand mit diesem Thema zuvorkommt beziehungsweise ich zeigen kann, dass ich schon an dem Thema arbeite.

Beispiele

Hier findet ihr meine ersten beiden pre-prints, die beide übrigens bereits am ersten Tag schon mehrmals heruntergeladen wurden:

Ich freue mich über euer Feedback!

Warum nicht die Diss präregistrieren?!

In einer Runde von NachwuchswissenschaftlerInnen aus dem Public Management wurden anlässlich des Nachwuchsworkshops der WK-ÖBWL Chancen und Grenzen offener Wissenschaft diskutiert. Jurgen Willems berichtete dabei von seinen Erfahrungen mit einer ersten präregistrierten Studie (gemeinsam mit Dominik Vogel) in unserem Fachbereich. Die beiden Autoren haben dabei zwei experimentelle Datenerhebungen zum prosocial impact beim Open Science Framework registriert. Präregistrierung bedeutet, dass ein Forschungsdesign idealerweise vor einer Datenerhebung registriert wird, um zu vermeiden, dass im Nachhinein Hypothesen so zurechtgelegt werden, dass sie zu den Daten passen (etwa sog. p-hacking).

Diese Präregistrierung sei nicht aufwändig gewesen, berichtet Willems. Von Seiten des Open Science Frameworks gab es kleinere Veränderungsvorschläge, die vor allem die Konkretheit der methodischen Angaben betrafen. Die beiden präregistrierten Experimente sind mittlerweile durchgeführt und zeigen widersprüchliche Ergebnisse. Dominik Vogel betont hier, wie wichtig Präregistrierung ist: sie beschütze davor das Forschungsdesign im Nachhinein doch anzupassen.

Präregistrierung auch im Doktorat?

Ob dieses Verfahren des im Voraus angemeldeten Forschungsdesigns auch für DoktorandInnen geeignet ist, wird kontrovers diskutiert. Einerseits ist ein Promotionsprozess häufig nicht so geradlinig, als dass er sich in einem frühen Stadium schon präregistrieren ließe. Zudem wird befürchtet, dass Präregistrierung und die folgende Möglichkeit von non-results das mögliche Spektrum an Journals, die diese Ergebnisse auch publizieren würden, deutlich einschränke. In einigen Promotionsordnungen ist für kumulative Dissertationen allerdings vorgesehen, dass ein bestimmter Anteil der kumulierten Artikel in einem A- oder B-Journal erscheinen müsse. Zudem wird im weiteren Karriereverlauf eher die Menge an publizierten Artikeln gewürdigt, anstatt eine möglicherweise zeitaufwändige Präregistrierung. Hier passen die gegebenen Rekrutierungs- und Beförderungsstrukturen an Universitäten und Forschungseinrichtungen schwer zu Formaten offener Wissenschaft.

Dennoch wird Präregistrierung gerade auch von promotionsbetreuenden HochschullehrerInnen als Chance in der DoktorandInnenausbildung gesehen. Ulf Pappenfuß und Rick Vogel glauben, dass Präregistrierung ein gutes Instrument in der Anfangsphase einer Promotion sein könnte. Sie gehen sogar soweit, eine solche Methode auch für die Lehre mit Masterstudierenden, beispielsweise zur Voranmeldung von Haus- und Abschlussarbeit übertragen zu wollen. Präregistrierung stellt dann im Prinzip nichts weiter dar, als ein öffentliches Exposee. Die DoktorandInnen seien so gezwungen, schon sehr früh klar zu machen, was genau in der Promotion erforscht werden soll. Präregistrierung dient hier also jenseits offener Wissenschaft auch als didaktisches Element. Sie erleichtert sowohl für die DoktorandInnen selbst, als auch die Betreuenden, das Betreuungsverhältnis, indem Präregistrierung als verbindliche Zielvereinbarung genutzt werden kann. Gleichzeitig werden DoktorandInnen so schon sehr früh für offene Wissenschaft motiviert. Zeit das auszuprobieren!

Was motiviert Wissenschaftler zu offener Wissenschaft?

Eine Diskussion zwischen Wissenschaftlern und Open-Science-Enthusiasten aus motivationspsychologischer Sicht.

Offene Wissenschaft kann als proaktive Arbeitstätigkeit eines Wissenschaftlers bezeichnet werden. In der Regel wird der Aufwand der mit offenem Forschen und Publizieren verbunden ist, zusätzlich zur ‚ordentlichen‘ Arbeitstätigkeit erledigt. Obwohl viele Enthusiasten hier sicherlich entgegnen: stimmt nicht, Wissenschaft muss per se offen sein, ist es doch so, dass wissenschaftliche Handlungsroutinen nach wie vor eher geschlossen sind. Die Veränderung von eingeschliffenen geschlossenen Routinen hin zu offenen Arbeitsweisen bedeutet jedoch Mühe und Aufwand. Wer beispielsweise bisher mit einer geschlossenen Literaturdatenbank wie Citavi gearbeitet hat, für diejenige ist es mit Aufwand verbunden zu offenen Varianten wie Zotero zu wechseln. Wer bisher mit geschlossener Statistiksoftware wie Stata gearbeitet hat, für den ist es aufwändig sich offene Software wie R anzueignen und entsprechende Routinen zu verändern. Was kann Wissenschaftler dennoch motivieren diese Transaktionskosten in Kauf zu nehmen?

Wir brauchen mehr Anreize

Eine Diskussion zwischen Wissenschaftlern im Rahmen des Fellowprogramms ‚Freies Wissens‘ spitzte sich genau auf diese Frage zu: was braucht ihr als Wissenschaftler eigentlich, damit ihr offen oder offener werdet – was würde euch zu offener Wissenschaft motivieren, fragte die Wiener Wissenschaftsforscherin Katja Mayer. Als eine der ersten Antworten fielen Anreize. Das können materielle Incentives, wie die finanzielle Förderung im Fellowprogramm ‚Freies Wissen‘ oder ein Preis für offene Wissenschaft sein. Es fielen aber auch eher indirekt materielle Incentives, wie Karrierechancen. Offene Wissenschaft müsse in Stellenbesetzungen stärker honoriert werden. Wieder andere nannten immaterielle Anreize, wie Anerkennung durch die Fachgemeinschaft oder die eigene Führungskraft.

Es darf keine Anreize geben

Einige widersprachen aber auch vehement: es darf keine Anreize geben. Dies würde nichts nützen und eh nur die falschen Leute anlocken, diejenigen nämlich die nicht für die Sache brennen, sondern gegen Entlohnung dann halt auch mal offene Wissenschaft machen. Beide Positionen spiegeln die klassische Unterscheidung zwischen intrinsischer und extrinsischer Motivation, ausgehend von der sogenannten self-determination Theorie von Deci und Ryan wider. Wer aus eigenem Antrieb und Interesse handelt, ist hierfür intrinsisch motiviert. Extrinsisch motiviert ist hingegen, wer eine bestimmte Handlung (vor allem) aufgrund äußerlicher Anreize vornimmt.

Das Dilemma ist nun, und das beschreibt die Motivation Crowding-Theorie, dass durch extrinsische Anreize, wie finanzielle Boni, eine intrinsische Motivation ausgehöhlt werden kann. Auf offene Wissenschaft übertragen heißt das: denjenigen, die anfangs für das Thema gebrannt haben und einfach so, ohne Anreize, offen geforscht und publiziert haben, geht diese intrinsische Motivation möglicherweise verloren, wenn sie dafür zusätzlich extrinsisch entlohnt werden. Hat man einmal Fördergelder für offene Wissenschaft erhalten, erwartet man das in Zukunft möglicherweise auch und macht nur noch die Projekte offen, in denen es sich durch Anreize lohnt.

Das ist aber zunächst einmal eine Hypothese, die aus anderen Settings des Arbeitslebens abgeleitet ist und möglicherweise für offene Wissenschaft nicht gilt. Ganz im Gegenteil könnte man argumentieren, dass mit ersten Anreizen Leute angelockt werden können, die zunächst nicht für die Sache brennen, sich für diese aber im Ausprobieren begeistern und ein Feuer entfacht wird. Genau das liegt dann beispielsweise in der Verantwortung der Mittelgeber und der Ausgestaltung der Förderung. Wenn Förderung nachhaltig gestaltet ist und darauf hin wirkt, dass während der Förderung Wissenschaftler weitergebildet und Routinen verändert werden, können solche Mitnahmeeffekte und Folgewirkungen beispielsweise vermieden werden.

Motive und Bedürfnisse

Doch abgesehen von solchen äußeren Anreizen: welche menschlichen Motive und Bedürfnisse wirken dennoch hin zu offener Wissenschaft. Was treibt Wissenschaftler an offen zu publizieren oder eigene Daten zu teilen, auch ohne äußere Anreize. Nach McClelland sind Leistung, Macht und soziale Anerkennung die drei menschlichen Grundbedürfnisse, die jedwedes Handeln bestimmen. Menschliche Bedürfnisse können, wie beispielsweise in Maslows oft verwendeter, empirisch aber nicht nachweisbarer Hierarchie, in verschiedene Stufen unterschieden werden. Beginnend mit grundlegenden Bedürfnissen, wie physiologischen Bedürfnisse oder Sicherheit, darauf aufbauend soziale Bindung und Selbstachtung und schließlich sogenannte Wachstumsbedürfnisse, wie Selbstverwirklichung. Aus diesen Motiven und Bedürfnissen können mögliche Dimensionen einer ‚Motivation zu offener Wissenschaft‘ abgeleitet werden.

It‘s all about recognition?

Soziale Bindung und Anerkennung scheint ein Aspekt einer Motivation für offene Wissenschaft zu sein: ich möchte als Forscherin in meiner Disziplin und meiner Institution anerkannt werden und öffne meine Forschung, damit alle sehen können wie toll ich meine Arbeit mache und mich dafür wertschätzen. Allerdings erscheint es zumindest möglich, dass die Gefahr besteht, eine solche soziale Anerkennung eben wegen offener Wissenschaft nicht zu erhalten, weil man dafür beispielsweise in einer skeptischen Disziplin eben nicht ausreichend anerkannt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung offener Wissenschaft immer auch mit Anerkennung und Wertschätzung offener Forschung einhergehen muss. Dabei kann beispielsweise die symbolische Führung durch die Leitung einer Organisation (Teamleiter, Lehrstuhlinhaber, Dekan, Rektor o.ä.) oder führende Gremien in einer Fachgemeinschaft eine große Rolle spielen. Ebenso ist hier aber das Arbeitsklima in einem Team und einer Organisation im Ganzen entscheidend. Beispielsweise müssen Fehler erlaubt und Zeit zum Ausprobieren neuer Wege sein.

Persönliche Entwicklung und Selbstverwirklichung

Auch die eigene Entwicklung und Verwirklichung motiviert Menschen zusätzliche Arbeit zu leisten. In Bezug auf offene Wissenschaft dürften diese Handlungsmotive zunächst die Wissenschaftler antreiben, die von dieser Idee sowieso schon überzeugt sind. Wenn aber aufgezeigt wird, dass offenes Forschen auch der eigenen Entwicklung dient, kann dies sicher als Anreiz dienen. So bedeutet es zwar zusätzlichen Aufwand in einem offenen Labortagebuch über die eigenen Arbeitsschritte zu berichten. Wenn über diese Offenlegung von Methoden aber eine Interaktion mit anderen Wissenschaftlern entsteht und Feedback gegeben wird, kann dies die eigene Arbeit verbessern und damit die eigene Entwicklung voranbringen. Schließlich forschen viele Wissenschaftler ja vor allem für die eigene Erkenntnis.

Wie also weiter mit den Anreizen für offene Wissenschaft? Meiner Ansicht nach ist die Anerkennung in den jeweiligen Fachdisziplinen der wichtigste Schritt. Hier muss ausgehandelt werden, welche Aspekte offenen Forschens in den jeweiligen Disziplinen vertretbar und möglich sind. Setzt sich offene Wissenschaft, und dafür sind Teile der Natur- und Humanwissenschaften ein gutes Beispiel, erst einmal in einer Disziplin durch und wird zum Standard, dann ist offene Wissenschaft auch kein proaktives Handeln mehr, das zusätzlich zum üblichen Rollenverhalten als Wissenschaftler erfolgt und zusätzliche Arbeitsmotivation erfordert. Dann gehört offene Wissenschaft zum alltäglichen Arbeitshandeln, dann ist Wissenschaft ‚open by default‘.

Viele kommentieren, niemand öffentlich

Reaktionen auf diesen Blog

Diesen Blog gibt es nun seit einem halben Jahr. Ich habe in dieser Zeit viel gelernt. Nicht nur über Blogs, Pingbacks und Referrer; nicht nur über viele Aspekte von Open Science, mit denen ich mich beim Schreiben intensiver auseinandergesetzt habe – nein vor allem über Kommunikation und Feedback in meinem Kollegenkreis.

Ich bin mit diesem Blog auf einige offene Ohren gestoßen. Viele Kollegen aus dem Bereich der Verwaltungsforschung haben auf meine Einladungen zum Lesen reagiert – einige positiv, einige skeptisch. Aber: niemand hat einen öffentlichen Kommentar hinterlassen. Alle Reaktionen trafen per Mail, am Telefon oder im persönlichen Gespräch bei mir ein. Warum eigentlich und was bedeutet das für die Debatte über offene Wissenschaft in meinem Fachbereich?

Warum wird nicht öffentlich kommentiert?

Vielleicht liegt es aber auch einfach an meinem Blog? Also habe ich mir andere Blogs in meinem Fachbereich angesehen. Aber auch dort: keine öffentlichen Kommentare. Woran liegt das? Haben Leute Angst vor Konsequenzen ihres Feedbacks, wenn es alle Welt lesen kann? Sind die Hürden zu hoch? Ist es ein Zeitproblem? Oder wird Feedback schlicht nicht als nötig erachtet? Letzteres wäre schlimm, schließlich predigen wir das den Verwaltungspraktikern ständig!

Meine Vermutung: es ist von allem ein bisschen. Lasst uns das doch mal diskutieren – gern per Mail, am Telefon oder auf dem Flur!

Diss-Daten: teilen oder nicht teilen?

Skizze eines (noch nicht ganz abgeschlossenen) Entscheidungsprozesses

Doktorandinnen, die von offener Wissenschaft überzeugt sind und ihre Daten veröffentlichen wollen, unterlassen dies dennoch häufig aufgrund vermeintlicher formaler Hürden und fehlender Ansprechpartnerinnen (Kindling 2013: 20f.). Weil auch ich die Daten, die meiner Dissertation zugrunde liegen, veröffentlichen möchte, habe ich mich lange und an vielen Stellen informiert, was auf welche Art und Weise erlaubt und möglich ist. Um anderen den Entscheidungsprozess hin zu offenen Forschungsdaten aus der Promotion zu erleichtern, möchte ich im Folgenden skizzieren, welche Punkte ich abgewägt habe und warum ich zu welchen Entscheidungen gelangt bin.

Wem gehören eigentlich ‚meine‘ Daten?

Immer wieder kursiert das Gerücht, dass Forschungsdaten, die im Rahmen einer Anstellung als Doktorandin oder auch Postdoktorandin an einer Universität entstehen, der Universität ‚gehören‘. In Deutschland ist dies in der Regel nicht so. Hierfür ist es zunächst wichtig zwischen Urheber- und Nutzungsrechten zu unterscheiden. Das Urheberrecht an Forschungsdaten haben die Forschenden, die an der Datenerhebung maßgeblich beteiligt waren. Also beispielsweise diejenigen, die ein Fragebogendesign entwickelt und eine Befragung durchgeführt oder etwa im Feld beobachtet haben. Wichtig ist, dass ein Urheberrecht nur entsteht, wenn tatsächlich ein Werk geschaffen wird. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn ein Satellit automatisiert Daten auswirft, die dann analysiert werden können oder wenn vorhandenes Material, wie Steine oder Werke anderer, gesammelt werden. Statt einem Urheberrecht können auf diese Datensammlungen aber Datenbankrechte entstehen. Schwieriger ist dies mit Datenmaterial, auf das andere einen Urheberrechtsanspruch haben, etwa Filme, Fotos oder Literatur. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Veröffentlichung als Datensatz dennoch möglich ist.

Wer jedoch Urheber eines Werkes ist, kann dieses persönliche Recht, zumindest nach deutschem Recht, nicht abtreten. Abgetreten werden können jedoch Nutzungsrechte. Dies geschieht in der Regel, wenn Lizenzen vergeben oder beispielsweise Verlagsverträge geschlossen werden. Ein Nutzungsrecht an Forschungsdaten kann durchaus an den Arbeitgeber übergehen, dies muss aber im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Wenn letzteres der Fall ist, steht aber dennoch zur Disposition, ob dies nicht angefochten werden könnte. Denn Nutzungsrechte dürfen eigentlich immer nur an einem konkreten Werk abgetreten werden und nicht generell für eine Arbeitstätigkeit.

Zusammengefasst heißt das: meine Diss-Daten ‚gehören‘ in den meisten Fällen und in den Sozialwissenschaften in der Regel tatsächlich mir, möglicherweise aber auch anderen Miturhebern aus dem Forschungsteam. Über die Weiterverwendung von Forschungsdaten entscheiden alle Urheber gemeinsam. Das heißt mit einer Veröffentlichung der Daten müssen alle Urheber einverstanden sein. Wenn die Daten dann veröffentlicht werden, treten die Urheber bestimmte Nutzungsrechte an ihrem Datenwerk ab. In welchem Umfang genau, regelt die festgelegte Lizenz. Es bestehen in der Praxis jedoch berechtigte Zweifel, ob es sinnvoll ist, eingeschränkte Lizenzen auf Datensätze zu vergeben. Eine nicht-kommerzielle Nutzungseinschränkung (CC by-nc) etwa würde die Weiterverwendung der Daten in der Wissenschaft untersagen, denn ein Wissenschaftler würde damit streng genommen sein Geld verdienen. Eine Einschränkung der Rekombination und Veränderung der Daten (CC by-nd) würde beispielweise die Analyse von einer Kombination aus mehreren Datensätzen untersagen.

Geht das überhaupt im Promotionsverfahren?

Es spricht zunächst einmal formal nichts gegen die Veröffentlichung von Forschungsdaten, die im Rahmen einer Dissertation erhoben wurden. Ganz im Gegenteil arbeiten manche Doktorandinnen sogar mit bereits veröffentlichten Daten. In jedem Fall sollte zunächst ein Blick in die eigene Promotionsordnung geworfen werden. Hier werden aber zum jetzigen Stand an deutschen Universitäten weder Angaben zum Forschungsdatenmanagement im Allgemeinen, noch zur Datenpublikation gemacht. Wichtig ist es jedoch meiner Ansicht nach den Zeitpunkt der Datenpublikation zu bedenken. Denn veröffentliche ich Daten aus meinem Dissertationsprojekt direkt nach dem Erheben, ohne selbst schon einen Artikel oder die gesamte Dissertation zu diesen Daten veröffentlicht zu haben, kommt mir möglicherweise eine andere Wissenschaftlerin zuvor und meine Doktorarbeit oder ein Teil davon hat keinen Neuigkeitswert mehr.

Auch sollte mit Doktormutter oder -vater Rücksprache über eine Datenpublikation gehalten werden und eine solche nicht gegen deren Willen geschehen. Wer schon früh weiß, dass die eigenen Forschungsdaten veröffentlicht werden sollen, sollte das früh im Betreuungsverhältnis zur Diskussion stellen und gegebenenfalls die Betreuerin entsprechend auswählen.

Wann und wie veröffentlichen?

Ich habe mich bei meiner eigenen Promotion dagegen entschieden, die erhobenen Befragungsdaten direkt nach deren Erhebung zu veröffentlichen. Ich habe viel Arbeit in die Konzeption der Datenerhebung und deren Durchführung gesteckt und möchte diejenige sein, die auf Basis dieser Daten zuerst publiziert. Daher kommen für mich zwei Szenarien in Frage: (1) ich veröffentliche die Daten als Zusatzmaterial zu einer ersten Publikation. Eine solche Variante bietet sich vor allem für kumulative Promotionen an. Wenn auf Basis der gleichen Forschungsdaten jedoch auch ein weiterer Artikel geplant ist, sollte auch hier abgewogen werden, ob die Gefahr besteht, dass einem damit jemand zuvorkommen könnte, wenn die Daten frei verfügbar sind.

Wenn die im Dissertationsprojekt erhobenen Daten jedoch nicht nur aus Transparenz- und Replikationsgründen an einer Veröffentlichung ‚dranhängen‘ sollten, sondern diese es wert sind auch von andern Wissenschaftlerinnen analysiert zu werden, dann bietet sich eine eigenständige Datenpublikation an. Hier kann eine (2) Embargolösung gewählt werden. Embargos kennen viele als von Verlagen auferlegte Frist, die bis zur eigenen offenen Veröffentlichung von Artikeln auf grünem Wege eingehalten werden muss. Auch Datenrepositorien bieten solche Embargolösungen an. Dann kann ein Datensatz zwar schon hinterlegt, Metadaten zugänglich gemacht und der Datensatz schon mit einer DOI versehen werden, aber in die Daten tatsächlich hereinschauen oder diese sogar verwenden, kann eben noch keiner. Vorteil einer eigenständigen Datenpublikation ist dann beispielweise, dass zählbare Zitationen dieser Daten möglich sind.

Zusammengefasst: Zunächst sollte man ehrlich entscheiden, ob eine Datenpublikation als Anhang einer Textpublikation ausreicht oder ob die erzeugten Forschungsdaten tatsächlich eine eigenständige Datenpublikation wert sind. Dann sollte, und das ist sicher immer auch eine karrieretaktische Entscheidung, überlegt werden, zu welchem Zeitpunkt im Promotionsprozess die Daten veröffentlicht werden sollen.

Wer kann bei der Entscheidungsfindung helfen?

Promotionsbetreuende, bereits promovierte Kolleginnen aus der Fachgemeinschaft, Forschungsdatenreferentinnen, Bibliothekarinnen, Open Access-Beauftragte, Promotionsbeauftragte – je nach konkreter Fragestellung! Die eigenen Promotionsbetreuenden und andere Wissenschaftlerinnen aus dem eigenen Fachgebiet sollten Auskunft darüber geben können, ob und auf welche Weise Datenpublikationen im Fachgebiet üblich sind und welche Chancen, aber auch Hürden, diese möglicherweise für eine weitere wissenschaftliche Karriere bieten. Für rechtliche und technische Fragen können in den meisten Universitäten die Referentinnen für Forschungsdatenmanagement oder Open Access befragt werden, die zumeist an den Universitätsbibliotheken angesiedelt sind. Auch Mitarbeiterinnen von Forschungsdatenrepositorien oder Forschungsdatenzentren können Auskunft geben. Etwa kann für sozialwissenschaftlichen Themen die Projektberatung beim Gesis in Anspruch genommen werden. Zudem arbeiten universitätsübergreifend gerade einige Projekte an Richtlinien und Leitfäden für das Management und die Publikation von Forschungsdaten. Das Projekt DataJus an der TU Dresden beschäftigt sich etwa mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Forschungsdaten und deren Management. Im Projekt FDMentor sollen Strategien für das Forschungsdatenmanagement an Hochschulen und entsprechende Beratungs- und Trainingskonzepte entwickelt werden.

Meine eigene Entscheidung?

Nachdem ich mir zu Beginn meiner Promotion ziemlich sicher war, dass ich meine Daten rasch veröffentlichen möchte, haben sich vor allem nach Gesprächen mit Kolleginnen aus meinem Fachgebiet Zweifel eingestellt. Ich habe viele meiner Fragen ausführlich mit allen möglichen oben aufgezählten Ansprechpartnern besprochen und von allen Seiten beleuchtet. Nachdem ich zwischenzeitlich entschieden hatte, die Daten meiner Dissertation erst mit Beendigung des Promotionsverfahrens zu veröffentlichen, sympathisiere ich gerade sehr mit einer Embargolösung in einem Datenrepositorium.

Gerade weil offene Forschungsdaten, und dann auch noch die einer Dissertation, in den Sozialwissenschaften überhaupt nicht verbreitet sind, ist es nicht einfach als Doktorandin eine zufriedenstellende und unkomplizierte Antwort auf die Frage ‚Daten teilen oder nicht teilen‘ zu bekommen. Eben weil dieser Entscheidungsfindungsprozess nicht einfach ist, sollte meiner Ansicht nach jede Promovierende schon frühzeitig im Promotionsprozess zumindest beginnen, sich mit dieser Frage auseinander zu setzen.

Open Diss Data

Forschungsdaten aus der Promotion veröffentlichen

Dissertationen müssen in Deutschland veröffentlicht werden. Das soll die Arbeitsweise der Verfasserinnen transparent machen und wissenschaftlichem Fehlverhalten vorbeugen. Auch sollen so die gewonnenen Erkenntnisse der Doktorarbeit öffentlich zugänglich und damit sowohl wissenschaftlich als auch praktisch weiterverwendbar werden. Die Universitätsbibliotheken und die Deutsche Nationalbibliothek bewahren die entsprechenden Belegexemplare auf.

Diese Veröffentlichungspflicht gilt aber nur für die Dissertationsschrift an sich und nicht für die der Doktorarbeit zugrundeliegenden Daten. So sehen es zumindest die allermeisten Promotionsordnungen aktuell vor. In einer Befragung von Mitarbeiterinnen der Berliner Humboldt-Universität in 2013 gab jedoch mehr als die Hälfte der Doktorandinnen an, die eigenen Forschungsdaten veröffentlichen zu wollen (Kindling 2013: 20). Im Projekt eDissPlus erarbeiten die Deutsche Nationalbibliothek, HU Berlin und ETH Zürich gerade einen Vorschlag wie das Pflichtabgabeverfahren für Dissertationen in Zukunft auch um Forschungsdaten erweitert werden kann.

Doch auch ehe es zur Pflicht wird, können Doktorandinnen ihre Forschungsdaten  freiwillig publizieren. Wichtig ist es aber, sich hierüber schon von Anfang an Gedanken zu machen. Denn gerade in den Sozialwissenschaften, muss oft das Einverständnis der Untersuchungspersonen eingeholt werden, dass erhobene Daten publiziert werden dürfen (sog. informed consent). Alle Miturheber der Forschungsdaten müssen ebenfalls einverstanden sein. Und auch mit Doktormutter oder –vater sollte in diesem Punkt ein Konsens erzielt werden, insbesondere wenn eine Datenveröffentlichung noch vor Einreichung der Dissertation geplant ist.

Welche Hürden und Lösungen es zur Datenveröffentlichung aus sozialwissenschaftlichen Promotionen gibt, stelle ich hier in einem Erfahrungsbericht dar.

Stand der Dinge: Open Access in der Verwaltungsforschung

Welche Möglichkeiten es für offenes Publizieren von Artikeln und Büchern gibt, was das kostet und wie Autoren diese Gebühren refinanzieren können.

Chen und Olijhoek 2016 haben weltweit 1000 wissenschaftliche Journals untersucht und ein Messinstrument zur Qualität von Open Access (OA) entwickelt. Aus dieser Studie sind leider keine spezifischen Ergebnisse für einzelne Forschungsgebiete, wie etwa die Verwaltungswissenschaften, ablesbar. Unter anderem wird hier, trotz des Themas der Studie, kein Datenmaterial zur Verfügung gestellt, an dem man dies hätte selbst nachvollziehen können! Melero et al 2017 greifen das von Chen und Olijhoek entwickelte Instrument aber auf und untersuchen mit diesem die spanische Journallandschaft. Hier sind die sozialwissenschaftlichen Journals diejenigen mit der höchsten OA-Rate und den stärksten Autorenrechten, wohl vor allem weil die Journals nach dieser Studie vor allem von Bildungs- und Forschungsinstitutionen herausgegeben werden. Diese arbeiten in der Regel gemeinnützig und machen mit der Veröffentlichung keinen Gewinn.

Open Access in Journals

Im Bereich der Verwaltungsforschung gibt es so gut wie keine vollständigen OA-Journals und wenn dann sind es häufig keine gerankten Journals. Ausnahmen für thematisch allgemeinere offene Journals bilden IPMR und JPMR (hier fällt eine Autorengebühr von 100 Dollar an). Auch gibt es einige thematisch sehr spezielle offene Journals, wie das International Journal of Climate Change Strategies and Management oder das einzige im Scimago-Ranking untern den Top 50 im Bereich ‚Public Administration‘ gelistete Journal Human Ressources for Health. Außerdem gibt es einige offen publizierte special issues, die zum Teil aber nur zeitbegrenzt Open Access sind. Solche offenen Teile von sonst geschlossenen Journals sind sicher vor allem dem Einsatz der jeweiligen Herausgeber zu verdanken. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist ein virtual issue bei IPMJ. Als Journal, dass sich zumindest öffentlich mit der eigenen Offenheitsstrategie aueinandersetzt, fällt im Bereich der Verwaltungsforschung als einziges PAR auf.

In so gut wie allen Journals, ist es möglich für goldenen Open Access zu bezahlen. Die Gebühren hierfür schwanken zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Die Konditionen für Rabatte bei diesen APC’s (article processing charge) unterscheiden sich bei so gut wie jedem Journal zusätzlich in Abhängigkeit vom Geldgeber oder davon aus welchen Ländern die Forschung stammt. Außerdem haben auch einige Institutionen selbst Arrangements mit Verlagen. In meinem Fall hat die Universität Potsdam beispielsweise eine Vereinbarung mit Taylor and Francis, die unter anderem PMR herausgeben, über eine rabattierte APC für Mitarbeiter der Universität. Zusätzlich haben verschiedene Journals unterschiedliche Embargozeiten für grünen Open Access, bei den meisten sind es allerdings 24 Monate. Hier unterscheiden sich Fristen für sozialwissenschaftliche Publikationen von denen naturwissenschaftlicher Journals, wo deutlich kürzere Embargofristen üblich sind.

Alles in allem heißt das für Autoren: Es ist umständlich sich darüber zu informieren, wo man unter welchen Bedingungen frei publizieren kann. Und Autoren müssen zusätzlich zu Kriterien, wie Angesehenheit eines Journals oder Passfähigkeit des Themas, auch solche über Open Access-Möglichkeiten in ihre Entscheidungsfindung mit einbeziehen. Um zumindest letzteres ein bisschen zu erleichtern, habe ich die Regelungen einiger  hochrangigen Journals im Bereich des Public Management zusammengestellt.

Offen publizierte Bücher

Dem Publikationsportal Publisso zufolge ist die offene Publikation von Monographien weitaus weniger üblich, als von Zeitschriften oder Artikeln. Dabei zeigen Emery et al. 2017, dass sich das offene Publizieren auch von Büchern lohnt: sie werden häufiger zitiert und häufiger online besprochen. Die offene Publikation von Büchern wird unter anderem durch die Universitätsverlage vorangetrieben, die sich hierfür auf europäischer Ebene auch zum Netzwerk OAPEN zusammengeschlossen haben.

Wenn Bücher offen publiziert werden, wird häufig kein reiner Open Access angeboten, sondern ein sogenannter hybrider Weg. Hierbei wird das Buch zusätzlich Printausgabe online frei veröffentlicht oder zusätzlich zur offenen online-Version eine print-on-demand-Möglichkeit angeboten.

Wer seine Monographie Open Access publizieren möchte, kann dies beispielsweise über die Universitätsverlage tun. Aber auch in diesem Bereich kann man sich Open Access bei den großen Verlagen erkaufen. Eine Monographie bei Routledge kostet etwa 10.000 britische Pfund plus Steuern.

Publikationen mehrerer Autoren

Interessant wird es – egal ob Buch oder Journalartikel – wenn mehrere Autoren an einer Publikation beteiligt sind. Selbstverständlich muss einstimmig über den offenen oder geschlossenen Zugang entschieden werden. Doch was gilt beispielsweise für Beiträge in Sammelbänden? Hier schließen in der Regel die Herausgeber:innen einen Vertrag mit einem Verlag ab. Dieser Vertrag regelt dann auch, inwieweit die Herausgeber:innen verpflichtet sind, mit den einzelnen Autor:innen deren rechte geklärt werden müssen. Über eine OA-Erstveröffentlichung entscheidet in der Regel der Verlag, meist in Absprache mit den Herausgeber:innen. Wenn diese beiden Parteien keinen Open Access vorsehen, können Autor:innen nur in einem Autorenvertrag die Rahmenbedingungen für eine offene Zweitveröffentlichung aushandeln. Einen Autorenvertrag gibt es aber häufig nur, wenn auch eine Vergütung für den Beitrag gezahlt wird. Wird für einen Beitrag keine Vergütung gezahlt, dann haben die Autor:innen das Recht, ihren Beitrag mit einer Embargofrist von 12 Monaten anderweitig zu verbreiten und offen zu publizieren, solange keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Finanzierung offener Publikationen

Wenn Gebühren für offenes Publizieren anfallen, so gibt es dafür so gut wie immer Refinanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel über von der DFG geförderten Publikationsfonds an Universitäten (Beispiel: Universität Potsdam) oder Graduiertenschulen. Dazu beraten in der Regel Universitätsverlage, Universitätsbibliotheken oder Dezernate für Forschungsangelegenheiten an Universitäten. Für freie Forscher erlassen die Verlage zudem in der Regel die APC’s.

Teurer goldener Open Access – Unterstützen oder nicht?

Doch für viele von offener Wissenschaft überzeugte Forscher bleibt hierbei die Frage: wollen wir dieses System des teuren goldenen Open Access unterstützen und viel Geld dafür bezahlen, dass wir offen publizieren dürfen? In einer interessanten Diskussion mit den Fellows und Mentor:innen des Programms ‚Freies Wissen‘ gab es einige Argumente dafür und einige dagegen. Für bezahlten Open Access in hochrangigen Journals im Gegensatz zu unbekannten Open Access Journals spricht für viele der Wert solcher Publikationen für eine akademische Karriere. Andererseits hält genau das auch diese problematischen Rekrutierungsmuster aufrecht. Mich überzeugte jedoch der Hinweis von Claudia Müller-Birn, wonach wir uns derzeit in einer Übergangssituation des wissenschaftlichen Publikationssystems befinden und wir alte Publikationsstrukturen durch Gebühren für offenes Publizieren noch unterstützen müssen, sich das System aber nach und nach ändern wird.

 

Zum Weiterlesen:

Einen interessanten historischen Überblick darüber, wie wissenschaftliches Publizieren Mitte des 20. Jahrhunderts vom (staatlich gewährleisteten) offenen Zugang durch die Privatisierung von Journals nach und nach immer geschlossener wurde, bietet Nancy Kranich in ihrem Artikel von 2006.

Die Medienwissenschaftlerin Sarah Mai Dang setzt sich auf ihrem Blog mit dem offenen Publizieren auseinander. Lesenswert sind vor allem die Beiträge zur Finanzierung von Open Access-Publikationen und der Publikation auf Preprint-Servern.

Hier räumt Martin Ballaschk mit einigen Mythen rund um geschlossenes und offenes Publizieren auf.

Joseph Esposito schreibt auf dem Blog ‚Scholarly Kitchen‘ zu Open Access Monographien.

Eine gute Übersicht zu Kosten für offenes Publizieren von Büchern gibt es hier.

 

Offene Wissenschaft in der Verwaltungsforschung

In der Verwaltungswissenschaft, und auch darüber hinaus, wird schon seit einiger Zeit gefordert Verwaltungsdaten als open government data zu veröffentlichen. Wenn wir Wissenschaftler:innen uns aber an die eigene Nase greifen und fragen, ob wir selbst so ‚open‘ arbeiten, wie wir das von der Verwaltung fordern, ist die Antwort häufig ernüchternd. Wir können nicht Open Government … Weiterlesen „Offene Wissenschaft in der Verwaltungsforschung“

In der Verwaltungswissenschaft, und auch darüber hinaus, wird schon seit einiger Zeit gefordert Verwaltungsdaten als open government data zu veröffentlichen. Wenn wir Wissenschaftler:innen uns aber an die eigene Nase greifen und fragen, ob wir selbst so ‚open‘ arbeiten, wie wir das von der Verwaltung fordern, ist die Antwort häufig ernüchternd. Wir können nicht Open Government fordern, aber selbst Closed Science betreiben! Oder? In diesem Beitrag möchte ich den aktuellen Stand zur Diskussion um offene Wissenschaft in den Sozialwissenschaften und insbesondere der Verwaltungs- und Public Management-Forschung aufzeigen und einige Argumente der Befürworter und Gegner darstellen.

Es muss mehr nutzbares Wissen produziert werden. Das schreibt James Perry 2012 über die Public Administration und Public Management-Forschung und arbeitet sich dabei vor allem an der methodischen Qualität von Studien aus diesem Bereich ab. Sein Appell, dass nämlich mehr multi-method-Studien und Datentriangulation nötig sind, führt meines Erachtens zu der weiteren Schlussfolgerung, die Perry hier aber (noch) nicht formuliert, dass Daten auch veröffentlicht und geteilt werden müssen. Die Kombination von Daten ist nur möglich, wenn nicht alles selbst erhoben werden kann. Und nur so werden auch Replikationen möglich, die nötig sind, um die Qualität von Studien zu überprüfen und Konstrukte in verschiedenen Untersuchungskontexten zu validieren.

fehlende Offenheitskultur

Dass es aber eben diese offene Daten in unserem Wissenschaftsbereich bisher nur sehr vereinzelt gibt, führt Lars Tummers 2016 in einem Essay auf eine fehlende offene Forschungskultur zurück. „At the moment, we are facing a collective action problem: the research community would benefit if we promote an open research culture, but individual scholars lack incentives.“ Er schlägt als Lösungsweg vor, dass verwaltungswissenschaftliche Journals, mehr Wert auf Transparenz und Offenheit legen müssen und diese bei ihren Autoren unterstützen. Er plädiert dabei für die Übernahme der sogenannten TOP-Richtlinien (transparency and openness promotion).

Ob ausgerechnet das an Gewinnen orientierte System der Wissenschaftsverlage der richtige Ausgangspunkt, um an einer Offenheitskultur unter Forschern etwas zu ändern – da bin ich skeptisch. Sicherlich sind Anerkennung und Karriere in der Wissenschaft sehr darauf ausgelegt, dass Forscher in hochrangigen Journals publiziert haben. Aber sollen wir deshalb darauf warten, dass die hochrangigen Journals ihre Veröffentlichungsstrategien modernisieren? Oder müssen wir nicht eher selbst durch eigene Wege der Offenheit so viel Druck von unten erzeugen, dass Journals sich umstellen müssen, um weiterhin exzellente Forschungsartikel angeboten zu bekommen?

Ausgehend von Tummers Essay entspann sich im Sommer 2016 eine rege Diskussion um verschiedene Facetten offener Verwaltungswissenschaft.

Debatte vor allem um offene Daten

Nick Petrovsky stellt zum Beispiel fest, dass nicht nur über offenen Zugang zu fertigen Artikeln gesprochen werden darf, sondern insbesondere auch über offene Forschungsdaten. Petrovsky selbst ist in diesem Bereich ein Vorzeigebeispiel. Er publiziert seine Datensätze auf der eigenen Website. „For one of the […] articles, this was indeed a requirement. For the other articles, it wasn’t. But why not post the materials even in the absence of rules or incentives? Perhaps someone can use a part of the data or code for some other purpose, or find amusement in the tedious ways in which some of the code is written.“ Petrovsky argumentiert am eigenen Beispiel, dass das Veröffentlichen von Daten nicht nur für Replikationen und Validierungen wichtig ist, sondern auch für Studierende: „Without having to identify themselves to the author, they may better understand how the author did something. Perhaps, they will also come up with different, creative ways to use the materials that cost so much effort to produce.“ Und Joshua Tegen fügt hinzu: „When you put limits on data, you put limits on research capabilities; young scholars are a much needed voice in the field of public administration however the expectation to purchase highly expensive sets or obtain annual memberships for a price is not always realistic. Instead it creates a disadvantage for potentially insightful authors.“

Beth Gazley widerspricht hier: „There must be a compelling reason […] to move in this direction, and I’m not seeing it here. Normativism (the natural sciences are doing it so the social sciences should also do it) isn’t convincing enough. Where’s the problem? […] What real need would open data serve? It must be a compelling need if we are to impose this time sink on scholars. The science journals can make the case based on the societal risk of publishing spurious data, but we are not trying to cure cancer in our field.“ Sie berichtet vom eigenen Teilen von Daten und gibt zu bedenken, dass Daten methodisch falsch verwendet werden könnten. „My point is that any random set of researchers could easily produce different results through different methodological decisions. Who is responsible for teaching them? For validating the findings?“ Und Michael Siciliano fügt an: „This risks producing a “scientific cacophony” rather than a clearer understanding of the phenomena of interest. And when the reanalysis refutes the original analysis, does that imply the original authors were wrong, used faulty methods, or worse, hacked their results? Or does it mean that those conducting the reanalysis did?“

Unabhängig von dieser ‘dunklen Seite’ der offenen Daten glaubt Keith Baker nicht, dass diese zu mehr Replikationen führen würden: „Simply placing more data out there would do little to address these issues as they are not driven [by] data but by the fundamental structure of the tenure system – publish or perish and citation chasing encourages novelty.“ Das unterstreicht auch Angela Evans, die auch in Bezug auf die Publikation von Nullergebnissen noch hinzufügt: „will funding be available for null hypothesis and replication?“ Und Raul Pacheco-Vega ergänzt: „Let’s not forget the fact that I’m a pre-tenure […] – what if someone who writes/analyzes data faster than me comes up with a faster analysis than I can possibly produce? My tenure committee isn’t going to judge me for data production, they’ll judge me for publications in high impact journals).[…] I am not ok with someone publishing a paper with my database BEFORE [sic] I get a chance to do so.“

offene Daten und qualitative Forschung?

Skepsis herrscht bei einigen Kommentatoren zudem in Bezug auf die Passfähigkeit offener Wissenschaft, und insbesondere offener Daten, zu qualitativen Methoden der Datenerhebung. Die Veröffentlichung qualitativer Daten ist technisch häufig schwieriger und aus Datenschutzgründen oft auch nicht zulässig. Daher merkt Keith Baker an: „A move to ‘sharing’ data would effectively shut qualitative research out as ‘unshared’ data would immediate be rendered suspect. Moreover, qualitative studies (which by definition) are contextual would be dismissed as unrepeatable and reviewers (who are often skeptical of qualitative research already) would be further emboldened to dismiss the methodology.“

Neben dieser großen Debatte um die Veröffentlichung von Daten, wird zudem das Thema ‚pre-registration‘ diskutiert. Eine solche Vorab-Registrierung von Forschungsdesigns soll dazu beitragen, dass sauber in hypothesentestende und hypothesengenerierende Studien unterschieden werden kann und letztlich auch mehr Nullergebnisse publiziert werden.

Insgesamt fällt an der Diskussion um offene Wissenschaft in der Community der Verwaltungsforscher auf, dass Open Access – nämliche hohe Gebühren, die für den sogenannten goldenen Open Access anfallen, lange Embargofristen für grünen Open Access und fehlende open access-Journals – gar nicht besprochen wird. Offene Methoden spielen auch nur am Rande eine Rolle. Wo aber große Uneinigkeit und eine emotionale Diskussion herrscht, das ist die Veröffentlichung von rohen Daten. Der Mehrwert offener Daten für Wissenschaft und Gesellschaft wird von den meisten zwar gesehen, aber nicht von allen als ausreichend angesehen, um den Aufwand und die Risiken, die mit offenen Daten einhergehen können, zu rechtfertigen. Insofern scheint Lars Tummers mit seiner Feststellung, dass es an einer offenen Forschungskultur fehlt, schon einmal richtig zu liegen.

Was ist aber abseits, von Einstellungen und Kultur die Sachlage in Bezug auf offene Wissenschaft? In Folgeartikeln werde ich der nächsten Zeit den Stand der Dinge in Sachen open access, open data und open methods im Bereich der Verwaltungsforschung darstellen.